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Bundesweite Montagsdemo informiert

Hohe Nebenkostennachzahlung – für diesen Monat Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen!

In den nächsten Wochen und Monaten bekommt jeder Mieter die Nebenkostenabrechnung. Insbesondere aufgrund der horrend gestiegenen Heizkosten werden viele eine hohe Nachzahlungsforderung über Hunderte oder gar 2000 Euro und mehr erhalten. Von der Montagsdemonstrationsbewegung „Montag ist Tag des Widerstands!“ organisieren wir den gemeinsamen Protest gegen die Abwälzung der spekulationsgetriebenen Inflation auf dem Rücken der Bevölkerung mit geringem Einkommen. Wir fordern die Deckelung der Energiepreise auf Kosten der Profite der Energiemonopole! Für einen Mietenstopp und Kündigungsmoratorium! Für die Umrüstung des Wohnraums auf erneuerbare Energien mit Solarthermie, Fotovoltaik und Wärmepumpen!

Natürlich ist es auch wichtig, die staatlichen Zuschüsse, die es gibt, in Anspruch zu nehmen. Darüber informieren wir heute.

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt in der Regel die Nebenkostennachzahlung in voller Höhe vom Jobcenter (ALG II-Bezieher-innen) oder vom Sozialamt (Empfänger-innen der Sozialhilfe/Grundsicherung) erstattet. Das muss aber beantragt werden. Ein formloser Antrag per Mail reicht, die Unterlagen können dann nachgereicht werden. Besser, sofort die Nebenkostenabrechnung sofort mitschicken.

Wenig bekannt ist: Wer ein geringes Einkommen, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung hat, kann für den Monat der Nebenkostennachzahlung kurzzeitig Bürgergeld/Grundsicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Nachzahlung nicht aus dem monatlichen Einkommen bezahlt werden kann.

Dabei wird der Regelsatz des Bürgergelds (503 Euro für Alleinstehende), Miete und Nebenkostenzahlung zusammengerechnet, das gilt als sozialrechtlicher Bedarf nach SGBII. Das monatliche Einkommen (netto), 100 Euro Grundfreibetrag (nach Paragraph 11b Absatz 2 Zweites Sozialgesetzbuch) und 200 Euro Erwerbstätigenfreibetrag (nach Paragraph 11b Absatz 3 Zweites Sozialgesetzbuch) wird davon abgezogen. Für die Differenz hat man einen Anspruch auf Übernahme durch das Jobcenter. Wenn man Kinder hat oder mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ändert sich die Rechnung entsprechend. Dann müssen alle Einkommen zusammengerechnet und die entsprechenden Regelsätze des Bürgergelds.

Es ist absolut wichtig, den Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlungen sofort nach Erhalt der Abrechnung beim Jobcenter zu stellen. Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Ein formloser Antrag reicht zunächst, die Unterlagen (Nebenkostennachrechnung, Bescheinigung über Miete, Einkommensnachweis) können dann nachgereicht werden. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Achtung: diese Möglichkeit gibt es nur, wenn man keine Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbart und der Betrag auf einmal fällig wird.

Auch als Rentner kann man beim Sozialamt einen Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen, wenn man die einmalige hohe Nebenkostennachzahlung nicht zahlen kann.

Macht diese Möglichkeiten bekannt und helft bei der Antragsstellung! Verschiedene Beratungsstellen u.a. Caritas bieten auch Hilfe an. Organisiert den gemeinsamen Protest, wenn Jobcenter die Nachzahlungen nicht übernehmen.

Die Bundesweite Montagsdemo kritisiert, dass der Anspruch auf Übernahme eines Teils der Nebenkostennachzahlung von den staatlichen Stellen überhaupt nicht bekannt gemacht wird. Wir fragen: warum wurden nicht alle Bürgerinnen und Bürger darüber mit einem Schreiben informiert?

Die Bundesweite Montagsdemo kämpft weiterhin für die Weiterzahlung des ALG I (bei entsprechender Erhöhung) für die Dauer der Erwerbslosigkeit! Sofortige Erhöhung der Regelsätze des Bürgergelds (bis 2022 Hartz IV) um 150 Euro und 20 Prozent Lohnnachschlag für alle unteren und mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen!

Eure Koordinierungsgruppe

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