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Wahlbündnisse klagten Verfassungsschutz an

Die überparteilichen kommunalen Wahlbündnisse AUF Witten, AUF Gelsenkirchen, BergAUF Bergkamen und NV AUF  Neukirchen-Vluyn klagen den Verfassungsschutz NRW wegen verleumderischer und unwahrer Aussagen an, die im Verfassungsschutzbericht verbreitet werden. Diese Wahlbündnisse werden vom Verfassungsschutz aus antikommunistischen Gründen verfolgt, weil sie als „struktueller Unterbau der MLPD“ definiert werden. Das ist reine Demagogie, weil den bürgerlichen Parteien aufgrund ihres schwindenden Einflusses die überparteilichen AUF-Bündnisse ein Dorn im Auge sind. Der Bericht des Verfassungsschutzes ist wie Wasser auf die Mühlen des Antikommunismus und der ethablierten Parteien.

Am 18. Mai 2022 findet am Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verhandlung statt. Dazu organsieren die AUF-Bündnisse eine Protestkundgebung vor dem Verwaltungsgericht Bastionsstraße 39, Düsseldorf um 9.00 Uhr.

Näheres ist unter dem folgendem Link zu erfahren:

Pressemitteilung Klage wg Verfassungsschutzbericht NRW 2019

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