Wir sind Trägerorganisation des:

Montagsdemo Bochum 28.3.16: Gesundheitskosten sind nicht im Regelbedarf enthalten

Auf der Montagsdemo am 28.3. wurde erneut das Thema „Gesundheitsreform bzw. die Zuzahlungen zum Krankenhausaufenthalt, Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln“ aufgegriffen.

Nach einer kurzen Erläuterung durch einen der Moderatoren und dem Lied „Montagsdemo angesagt“ meldete sich eine Rednerin: „Ich beziehe Hartz IV und war kürzlich im Krankenhaus wegen einer Operation. Dafür wurden mir 80,00 Euro Zuzahlung (10 Euro pro Tag für acht Tage) berechnet Von meinen Transferleistungen kann ich diese Summe nicht aufbringen und werde diesen Betrag auch nicht bezahlen. Zwar hätte ich mich durch eine einmalige Zahlung an die Krankenkasse am Jahresanfang von weiteren Zuzahlungen befreien lassen können. Diesen Betrag (2% vom Jahresbruttoteinkommen), in meinem Fall ca. 168,00 Euro (rd. 8400,00 Euro Hartz IV jährlich x 2%), hätte ich ebenfalls nicht aufbringen können. Im Regelbedarf von 404,00 Euro monatlich sind keine Gesundheitskosten enthalten, z.B. Zuzahlungen für Medikamente oder den Kauf einer Brille. Das gilt nicht für Transferbezieher, sondern für alle Menschen mit geringem Einkommen wie Rentner oder Geringverdiener“.

Ein Redner ergänzte: „Selbst wenn man von Zuzahlungen befreit ist, sind für bestimmte Medikamente trotzdem Zuzahlungen zu leisten, da die Krankenkassen nur einen Festbetrag übernehmen. Diese verweisen dann auf Alternativmedikamente mit den selben Wirkstoffen. Diese Präparate werden aber nicht von allen Patienten vertragen, z.B. ein Schilddrüsenmedikament. Da bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als dazu zu bezahlen. Dieses Geld fehlt ihm dann an anderer Stelle wie bei der Ernährung usw.“

Ein weiterer Redner schilderte: „Häufig wird behauptet, die Flüchtlinge bekämen alle Gesundheitsleistungen gratis. Sie müssen jedoch genauso wie die Einheimischen die gleichen Zuzahlungen zu den Krankenkassenleistungen leisten, und das bei noch geringerer Unterstützung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz als die Empfänger von Hartz IV. Der Regelbedarf liegt hier ungefähr bei 354,00 Euro monatlich für eine Person und die Flüchtlinge werden in der Regel in Sammelunterkünften untergebracht. Unabhängig von der Sozialwidrigkeit der Zuzahlungen wurden hier zwischen deutschen Transfer-Beziehern und Asylsuchenden gespalten“.

„Viele Krankenkassen erheben jetzt schon Zusatzbeiträge, die allein von dem Versicherten aufzubringen sind. Diese Beiträge müssen für die Finanzierung der Gesundheitskosten ausreichen. Außerdem wurde der Beitragsanteil der Arbeitgeber schon vor Jahren eingefroren. Warum darüber hinaus noch Zuzahlungen? Wir fordern, so die Arbeitgeber den größten Teil der Sozialversicherung zahlen, schließlich ist der Krankenstand durch die oft inhumanen Arbeitsbedingungen rapide gestiegen“, argumentierte eine Rednerin.

Auf die Frage, wie man sich gegen die Zuzahlungen wehren kann, antwortete einer der Moderatoren: „Gegen die Zahlungsaufforderung der Krankenkasse ist zunächst Widerspruch einzulegen. Dieser wird aufgrund der Gesetzeslage zurückgewiesen. Danach ist eine Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben mit dem Antrag, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, da Gesundheitskosten nicht im Regelbedarf von Hartz IV oder der Grundsicherung nach dem SGB XII enthalten ist. Durch die Zuzahlungen wird das Existenzminimum unterschritten. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die gleiche Frage stellt sich bei den Sanktionen. Ob das Bundesverfassungsgericht diese Angelegenheit zur Prüfung annehmen wird, kann ich nicht beurteilen. Zumindest wird öffentlicher Druck erzeugt. Unabhängig sollte eine Massenpetition über das Online-Portal „Change.com“ gegen die Zuzahlungen angestoßen werden“.

Danach wechselte das Thema zu der Situation beim Automobilzulieferer Johnson Controls. „Durch die Schließung von Opel sind auch hier viele Arbeitsplätze bedroht. Nach längerem defensiven Verhalten der Beschäftigten entwickelte sich nach Überlegungen des Managements, das Werk zu schließen, spontan ein 36stündiger Streik. Diese Arbeitsniederlegung führte dazu, dass bei Ford in Köln die Autoproduktion ins Stocken kam, da Sitze fehlten. Die Geschäftsführung bekam Angst und bot höhere Abfindungen an. Trotzdem wird der Widerstand gegen Stilllegungspläne nicht aufhören“, berichtete ein Mitarbeiter von Johnson Controls.

Alle Montagsdemonstranten applaudierten. Ein Passant, der aus Berlin stammte, forderte am offenen Mikrofon: „Ich komme aus Berlin. Warum gehen wir nicht alle auf die Straße?“ Einer der Moderatoren verwies auf die kommende bundesweite Montagsdemo in Berlin im Laufe dieses Jahres.

In der vergangenen Woche fand in Katmandu (Nepal) die internationale Weltfrauenkonferenz für die Befreiung der Frauen statt. Eine Rednerin, die vor Ort war, berichtete von dem guten Verlauf der Konferenz und dem hervorragenden Kulturprogramm. Ein Höhepunkt war eine Demonstration der Frauen aus vielen Ländern durch die Hauptstadt Nepals. „Die Vernetzung der unterdrückten Frauen wächst weltweit“, sagte die Rednerin.

Nach dem Singen der Abschlusshymne endete die Kundgebung. Die nächste Montagsdemo ist erst wieder am 11. April 2016.

Comments are closed.