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Bürgergeld und Mietschulden

Koordinierungsgruppe Bundesweite Montagsdemo, 14.7.23

Gerade jetzt in Zeiten der Inflation (von vielen zurecht auch als Gierflation bezeichnet) geraten vor allem Bezieher vom sog. Bürgergeld (neue Bezeichnung von Hartz IV) immer mehr in finanzielle Schieflage. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware, gerade in Großstädten. Gesetzlich zulässige Mieterhöhungen von 20% innerhalb von drei Jahren versprechen Wohnungskonzernen Rendite von bis zu 6,67% jährlich. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden von den Jobcentern nur in „angemessener Höhe“ übernommen. Die Obergrenze dafür legen die Kommunen jeweils fest. Die steigenden Mieten werden nicht angemessen berücksichtigt und wenn dann auch immer erst zeitversetzt gegenüber der realen Entwicklung. Eine rückwirkende Erhöhung gibt es nicht. 2021 waren 15,4 Prozent der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften gezwungen, einen Teil der Mietkosten aus ihrem Regelsatz zu tragen – im Schnitt 91 Euro (2020: 86 Euro). Alleinerziehende waren besonders hart von der Wohnkostenlücke betroffen. Von ihnen mussten etwa ein Fünftel im Schnitt über 1.060 Euro jährlich zusätzlich für die Miete aufbringen.

Ein vielen nicht bekanntes Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.07.2022 (AZ: B7/14 AS 52/21R) kann den Beziehern von Bürgergeld im Falle von Mietschulden etwas Luft verschaffen und der Willkür einiger Jobcenter Einhalt gebieten. Demnach besteht für Bezieher von Bürgergeld ein Anspruch auf Übernahme der Mietschulden durch das Jobcenter in Gestalt eines Darlehens. Dazu Fred Schirrmacher, einer der Sprecher der Bundesweiten Montagsdemo: „Damit kann ein drohender Wohnungsverlust verhindert werden. Das ist gut. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass Bürgergeld-Beziehern in solchen Fällen ein Darlehen gewährt werden muss. Es entschied auch, dass dazu kein förmlicher Antrag notwendig ist und dass das Jobcenter ein Darlehen geben muss, auch wenn sich der Antragsteller zuvor privat in der Familie oder bei Freunden das Geld geliehen hat. Aber es ist eben nur Darlehen, das ein Bezieher von Bürgergeld dann wieder zurückzahlen muss. Wie das gehen soll, wenn aus dem Regelsatz ohnehin schon was für die Miete abgezwackt werden muss, dann noch das Darlehen mit Raten zu bedienen. An dieser Problematik ändert das Urteil des Bundessozialgerichts nichts“. Gängige Praxis der Jobcenter zur Abbezahlung solcher Darlehen ist, dass zumeist 10% aus dem Regelsatz zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (also 50,20 EUR) einbehalten und zwangsgetilgt werden.

Mindestens müsste gesetzlich geregelt sein, dass auch ein Rechtsanspruch auf unbegrenzte Stundung des Darlehens besteht, bis der Schuldner ggf. ein Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrages (seit 01.07.2023 beträgt dieser 1.402,28 EUR netto) erzielt.

Millionenschwere Subventionen an Großkonzernen (selbst an Konzerne, welche hohe Gewinne erzielen) werden von der Bundesregierung und Landesregierung dagegen nicht als Darlehen sondern als Geschenke gewährt, diese müssen von den Konzernen nicht zurückgezahlt werden. So viel zum Verständnis der etablierten Parteien über soziale Gerechtigkeit.

Die Bundesweite Montagsdemo fordert: in den meisten Fällen sind die Bürgergeld-Bezieher unverschuldet in die Situation von Mietschulden geraten und müssen sie deshalb übernommen werden, ohne dass sie als Darlehen zurückgezahlt werden müssen.

Der Wohnungsbau darf nicht der Profitlogik unterworfen werden, sondern muss Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sein.

Für ausreichend bezahlbaren Wohnraum! Kampf dem Mietwucher!

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