Wir sind Trägerorganisation des:

Infoblatt: Anspruch auf staatliche Zuschüsse bei Nebenkostennachzahlungen

 

 

INFOBLATT ÜBER STAATLICHE ZUSCHÜSSE

In den nächsten Wochen und Monaten bekommt jeder Mieter die Nebenkostenabrechnung. Insbesondere aufgrund der horrend gestiegenen Heizkosten werden viele eine hohe Nachzahlungsforderung über Hunderte oder gar 2000 Euro und mehr erhalten.

Wir haben Informationen über staatlichen Zuschüsse, zusammengestellt.

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt in der Regel die Nebenkostennachzahlung in voller Höhe vom Jobcenter (ALG II-Bezieher-innen) oder vom Sozialamt (Empfänger-innen der Sozialhilfe/Grundsicherung) erstattet. Das muss aber beantragt werden. Ein formloser Antrag per Mail reicht, die Unterlagen können dann nachgereicht werden. Besser, die Nebenkostenabrechnung sofort mitschicken.

Wenig bekannt ist: Wer ein geringes Einkommen, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung hat, kann für den Monat der Nebenkostennachzahlung kurzzeitig Bürgergeld/Grundsicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Nachzahlung nicht aus dem monatlichen Einkommen bezahlt werden kann.
Dabei wird der Regelsatz des Bürgergelds (503 Euro für Alleinstehende), Miete und Nebenkostenzahlung zusammengerechnet, das gilt als sozialrechtlicher Bedarf nach SGBII. Das monatliche Einkommen (netto), 100 Euro Grundfreibetrag (nach Paragraph 11b Absatz 2 Zweites Sozialgesetzbuch) und 200 Euro Erwerbstätigenfreibetrag (nach Paragraph 11b Absatz 3 Zweites Sozialgesetzbuch) wird davon abgezogen. Für die Differenz hat man einen Anspruch auf Übernahme durch das Jobcenter. Wenn man Kinder hat oder mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ändert sich die Rechnung entsprechend. Dann müssen alle Einkommen zusammengerechnet und die entsprechenden Regelsätze des Bürgergelds.

Es ist wichtig, den Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlungen sofort nach Erhalt der Abrechnung beim Jobcenter zu stellen. Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Ein formloser Antrag reicht zunächst, die Unterlagen (Nebenkostenabrechnung, Bescheinigung über Miete, Einkommensnachweis) können dann nachgereicht werden. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Achtung: diese Möglichkeit gibt es nur, wenn man keine Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbart und der Betrag auf einmal fällig wird.
Auch als Rentner kann man beim Sozialamt einen Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen, wenn man die einmalige hohe Nebenkostennachzahlung nicht zahlen kann.

Für höhere Einkommen als in den im Absatz 5 genannten Kriterien gibt es zwar keine Übernahme der Nebenkostennachzahlungen durch die Jobcenter/Sozialämter (SGB II bzw. SGB XII), aber evtl. Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Zum 1. Januar 2023 können wesentlich mehr Menschen Wohngeld beantragen, da die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld angehoben wurden (1.516 Euro für einen Einzelhaushalt, für einen 4-Personen-Haushalt 3.434 Euro monatlich, bereinigt um Werbungskosten bzw. um einen Freibetrag von 1800 Euro jährlich für Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen). Über den Wohngeldrechner wohngeldrechner.nrw.de kann die individuelle Höhe des Wohngeldanspruchs ermittelt werden. Das ist rechtlich nicht verbindlich, über die genaue Höhe entscheidet immer das Wohngeldamt!

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde zum 01.01.2023 ein weiterer Zuschlag in Form einer „dauerhaften Heizkostenkomponente“ eingeführt. Beide Zuschläge sind abhängig von der Haushaltsgröße und betragen zusammengerechnet als Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten z. B. für einen 1-Personen-Haushalt 110,40 Euro oder für einen 4-Personen-Haushalt 197,80 Euro. Die tatsächlich zu zahlende Miete wird also für die Wohngeldberechnung auf den berücksichtigungsfähigen Höchstbetrag für die Miete zuzüglich Klimakomponente, zuzüglich Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten gekappt, falls sie über der Summe dieser Beträge liegt.

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wurde. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.Die Wohngeldanträge sind an die entsprechende Wohngeldstelle der Gemeinde, in der Regel das Sozialamt, zu stellen. Häufig können auch die entsprechenden Formulare dafür online heruntergeladen werden, Papierform ist weiterhin möglich.

Neben tacheles-sozialhilfe.de und energie-hilfen.de bieten auch andere Beratungsstellen Hilfe an, z.B. die Caritas u.a. Macht diese Möglichkeiten bekannt und helft bei der Antragsstellung!

Organisiert den gemeinsamen Protest, wenn Jobcenter die Nachzahlungen nicht übernehmen. Schreibt uns dazu

Die Bundesweite Montagsdemo kämpft weiterhin für die Weiterzahlung des ALG I (bei entsprechender Erhöhung) für die Dauer der Erwerbslosigkeit! Sofortige Erhöhung der Regelsätze des Bürgergelds (bis 2022 Hartz IV) um 150 Euro und 20 Prozent Lohnnachschlag für alle unteren und mittleren Lohn- und Gehaltsgruppen!

Deckelung der Energiepreise auf Kosten der Profite der Energiemonopole!
Für einen Mietenstopp und Kündigungsmoratorium!

Für die Umrüstung des Wohnraums auf erneuerbare Energien mit Solarthermie, Fotovoltaik und Wärmepumpen!

Koordinierungsgruppe Bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung

 

 

Comments are closed.