Wir sind Trägerorganisation des:

Das besondere „Weihnachtsgeschenk“ der Berliner Parteien – auch Bürgergeld genannt

Wieder einmal beweist die Bundesregierung, dass ihr Koalitionsvertrag nicht mal das Papier wert ist, auf dem er geschrieben ist. Vom groß angekündigten Überwinden des Systems Hartz IV ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die kleinen Verbesserungen im sogenannten Bürgergeld, das zum 1.1.2023 kommen soll, wurde immer weiter zurecht gestutzt. Ohnehin ging es der Regierung – insbesondere SPD und Grüne – hauptsächlich darum, das Image als Hartz IV-Parteien loszuwerden. Wir erinnern uns: Die Schröder/Fischer-Regierung hat 2005 Hartz IV eingeführt!

Nur die völlig unzureichende Erhöhung des Regelsatzes von knapp 50 Euro im Monat ist geblieben. Natürlich reicht sie nicht annähernd, um die Teuerung gerade der lebensnotwendigsten Güter zu kompensieren, aber das soll sie offensichtlich nicht. Auch mit dem erhöhten Bürgergeld werden die Menschen unter dem Hartz-IV-Niveau von 2021 existieren. Das ist dann wohl auch der Grund, warum die CDU keine Einwände hatte.

Heizkosten werden übrigens nur gezahlt, wenn sie „angemessen“ sind. Allein schon durch die drastischen Gaspreiserhöhungen werden die Heizkosten nicht „angemessen“ sein, denn dieser Begriff ist so dehnbar wie Kaugummi. Ganz zu schweigen von den drakonischen Strompreiserhöhungen von über 50% (z.B. Stadtwerke Bochum 57%), die zum Regelbedarf gehören und nicht gesondert von den Jobcentern übernommen werden!

Hat die Ampel-Regierung anfangs verkündet und auch beschlossen, dass es in den ersten sechs Monaten (Vertrauenszeit) keine Sanktionen geben soll, wurde das auf Druck der CDU/CSU und der Unternehmerverbände wieder gekippt. Auch die Bundesregierung hatte nicht vor, Sanktionen ganz abzuschaffen, aber sie in den ersten sechs Monaten auszusetzen und dann zunächst „nur“ um 10%. Das ist jetzt Geschichte: Ab jetzt kann wieder bis zu 30% des Lebensminimums (mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft) vorenthalten werden, wenn sich ein Bürgergeld-Bezieher weigert, eine sogenannte zumutbare Arbeit anzunehmen! Hier ist der Unterschied zu ALG-II bestenfalls noch formal. Es bleibt alles beim alten und der Arbeitszwang wird erhöht. Die Sanktionen sind wesentliche Methode, um Arbeitslose zu zwingen, jeden Job zu Niedrigstlöhnen anzunehmen. Damit wurde der Niedriglohnsektor forciert.

Die CDU triumphiert auch über die Annahme ihres Veto, das Schonvermögen von ursprünglich 60.000 Euro für den Haushaltsvorstand und 30 000 Euro für weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft drastisch zu senken. Für den Antragssteller wurde der Betrag auf 40 000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied auf 15.000 Euro gekürzt Nach Ablauf eines Jahres Bürgergeldbezuges (Karenzzeit) beträgt der Betrag nur noch 15 000 Euro pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.

Im Übrigen werden die „Arbeitgeber“ entlastet, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse zum Niedriglohn sowie die Minijobs, von denen niemand leben kann, ohne Einschränkung fortsetzen können. Die Zuverdiensthöhen werden erhöht. Das bedeutet aber Ausweitung von Mini-Jobs ohne Sozialversicherung!

Das Bürgergeld ist im Wesentlichen eine Fortsetzung von Hartz IV!

Für die Zahlung des ALG I bei entsprechender Erhöhung für die Dauer der Erwerbslosigkeit! Weg mit den ungesicherten und prekären Arbeitsverhältnissen wie 520,00 Euro-Jobs oder sog. Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job)! Bekämpfung des Niedriglohnsektors unter anderem durch die Einführung einer umsatzbezogenen Sozialsteuer!

Übergangsweise sofortige Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze um mindestens 150€!

Macht den Kampf darum zum Thema auf euren nächsten Montagsdemos!
Kommt zu den fortschrittlichen Montagsdemos „Weg mit den Hartz-Gesetzen! Montag ist Tag des Widerstands!“ – das Original sei 2004 ohne AfD und Querdenker!

Eure Bundesweite Montagsdemo/Koordinierungsgruppe

Comments are closed.