Bürgergeld
Gesetzentwurf scheiterte im Bundesrat – AfD fordert Arbeitszwang
Die heutige Bochumer Montagskundgebung war mit über 25 Menschen gut besucht. Das heutige Schwerpunktthema führte zurück zu den Wurzeln der Montagsdemobewegung: Gegen Hartz IV, aktuell Kritik am geplanten Bürgergeld.
Nach dem Singen der Eingangshymne eröffnete einer der Moderatoren die Debatte:
„Das Bürgergeld sollte ursprünglich ab 1. Januar 2023 Hartz-IV ersetzen. Obwohl auch diese neue Leistung kaum Änderungen gegenüber den jetzigen Vorschriften nach dem SGB II (Hartz IV) hat, wurde das Gesetzesvorhaben Bürgergeld jedoch im Bundesrat (Vertretung aller Bundesländer auf Bundesebene) gstoppt. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz durch die Länder handelt und dieser Gesetzesentwurf durch den Bundesrat abgelehnt wurde, kann es am 1.1.23 nicht in Kraft treten. Damit bekommen die Langzeiterwerbslosen nicht einmal die auch von der Opposition zugesagten 50,00 Euro monatlich mehr. Ich gehe davon aus, dass darüber großer Diskussionsbedarf besteht“.
„Es ist immer dasselbe: Wir Bürger sollen sparen, sparen und nochmals sparen. Ich kann dieses Wort nicht mehr hören“, empörte sich eine Montagsdemonstrantin am offenen Mikrofon, „während sich die Bundestagsabgeordneten riesige Diäten in die Tasche stecken, sollen die Bedürftigen sparen! Wo von? Hartz IV reichte kaum zum Überleben aus, das Bürgergeld sollte um lächerliche 50,00 Euro pro Monat/Haushaltsvorstand angehoben werden (was immer noch nicht ausreicht), jetzt hat die Opposition selbst dieses noch blockiert!“
Eine weitere Rednerin meldete sich: „Obwohl das Bürgergeld auch von uns abgelehnt wird, weil es im Prinzip eine Fortsetzung von Hartz IV ist, hätte es zumindest eine geringe Entlastung der Bedürftigen gebracht. Aber selbst das war der Opposition ein Dorn im Auge. Im Sinne der Konzerne wurde die Höhe des Schonvermögens von 60 000 Euro als zu hoch angesehen und die Aussetzung von Sanktionen der Zahlung des Bürgergelds für ein halbes Jahr moniert. Ebenfalls beriefen sich die Politiker im Bundesrat darauf, dass die Transferleistung höher wäre als Einkommen von Beschäftigten. Dann lohnt es nicht zu arbeiten und die Bezieher des Bürgergelds würden sich auf diese Zahlungen einrichten. Wir sind auch dafür, dass Bürgergeldbezieher sich um Arbeit bemühen sollen. Aber die Engelte der Beschäftigten muss ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Sinn dieser Hetzkampagne gegen die Langzeitwerbslosen ist die Spaltung von Erwerbstätigen und Arbeitslosen. Beide Gruppen dürfen sich nicht spalten lassen und müssen zusammenarbeiten für einen entsprechenden Lohnnachschlag und für Anhebung der Sozialleistungen, wo von die Bedürftigen menschenwürdig leben können!“
„Die faschistiode AfD stellte im Bundesrat einen Antrag auf eine Arbeitspflicht für Langzeiterwerbslose! Zwangsarbeit ist selbst nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verboten“, erklärte einer der Moderatoren empört, „es fehlte nur noch ein Arbeitslager! Wäre die AfD an der Regierung, würde diese faschistoide Partei bestimmt so etwas einführen! Hatten wir so etwas in der Geschichte von Deutschland nicht bereits? Hier zeigt die ‚arbeiterfreundliche‘ Partei ihr wahres Gesicht!“
Auch die Frage der Sanktionen beim Bürgergeld wurde diskutiert. „Zwar sollten Leistungskürzungen nach dem Gesetzesentwurf für die ersten sechs Monate bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich sein, danach aber in vollem Umfang wie bei Hartz IV durchgeführt werden, wenn eine ‚zumutbare Arbeit‘ nicht angenommen wird oder wenn es zu Fristversäumnissen kommt. Selbst das war der Opposition im Bundesrat zu viel. Diese Politiker fordern keine ‚Vertrauenszeit‘, hieß es in einer Wortmeldung, „die Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme einer Arbeit sind auch im Bürgergeld nicht geändert worden. Nach wie vor muss fast jede Arbeit angenommen werden, auch Minijobs oder Leiharbeit“.
„Ein Regelsatz von 725,00 Euro/monatlich/Haushaltsvorstand und die Übernahme der Kosten der Unterkunft einschl. des privaten Stromverbrauchs durch die Jobcenter wären für ein menschenwürdiges Leben notwendig, so fordern es die Sozialverbände“, argumentierte ein Redner, „aber davon kann ein Bürgergeldbezieher nur träumen!“
Es wird in absehbarer Zukunft alles beim alten bleiben: Das Armutsgesetz Hartz IV (SGB II) und die weitere Verarmung der Bedürftigen durch den Anstieg der Lebensmittelpreise und der Energiekosten. Viele Menschen wissen dann kaum noch, wie sie überleben sollen! Jetzt wird erst der Vermittlungsausschuss im Bundestag tätig, das kann Monate dauern und das Ergebnis ist ungewiss!
Dagegen hilft nur ein Zusammenschluss der Berufstätigen mit den Erwerbslosen und die Vorbereitung eines gemeinsamen Arbeitskampfes!
Auch sollten die Bedürftigen rechtliche Schritte prüfen. Auf dem Deutschen Sozialgerichtstags im November wurde von den Sozialrichtern signalisiert, dass sie geneigt sind, im Falle einer fortgesetzten Unterdeckung durch die Regelleistungen in Zukunft Klagen auf höhere Regelleistungen stattzugeben.
Mit der Abschlusshymne endete die Kundgebung. Zum Schluss lud eine langjährige Montagsdemonstrantin die Montagsdemonstranten zu einer Geburtstagsfeier anlässlich ihres 70. Lebensjahres am 3.12.22 ein. Mehrere Montagsdemonstranten boten ihr Hilfe bei der Vorbereitung der Feier an.
Ulrich Achenbach
Moderator