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Arbeitsgerichtsverfahren Erneute Schlappe für Opel Warehousing GmbH

Wieder einmal musste ein Beschäftigter von Opel-Warehousing GmbH vor dem Arbeitsgericht gegen seine nunmehr fristlose Kündigung klagen! Bereits hatte dieser Mitarbeiter gegen mehrere Abmahnungen des Arbeitgebers erfolgreich geklagt – bis auf eine hat keine den gerichtlichen Überprüfungen standhalten können! Der Beschäftigte Christian K. erhielt diesmal eine fristlose Kündigung – angeblich würde er keinen seiner Vorgesetzten akzeptieren und damit keine Anordnungen befolgen.

Jetzt soeben erfuhr der Solikreis, dass Christian im Prozess gegen Opel in allen Punkten Erfolg hatte! Die Kündigung, die fristlose Kündigung sind vom Tisch, er muss sofort wieder eingestellt werden (sobald dies Urteil schriftlich vorliegt); d.h. das Urteil gilt vorerst auch dann, falls Opel in die Berufung geht.

Zuvor gab es gestern eine Protestkundgebung, an der 14 Leute teilnahmen- was unterstreicht, dass es hier um Arbeiterinteressen geht und nicht nur seine persönliche Angelegenheit ist. Selbst Sypathisanten aus Köln und eine Vertreterin der Wählerinitiative BergAUF in Bergkamen stärkten C. den Rücken.

Die Personalchefin von Opel-Warehousing und ihre Rechtsvertreterin standen auf dermaßen schwachen Füßen, dass sie erst versuchten, mit Abmahnungen, die längst gerichtlich gestrichen wurden, zu punkten. Dann kamen sie auch noch damit, dass sie Beweise dafür hätten, dass Christian sich nicht an Arbeitsanweisungen gehalten habe: die „zugegebenermaßen nicht legal“ erhobenen Daten. Dass sie nach der Frechheit, diese Daten illegal zu erheben nun noch eins drauf setzten und faktisch vor Gericht alle Gerichtsurteile für unwichtig erklärten, drückt Arroganz – und Schwäche aus. Der Rechtsanwalt von C. konnte diese Argumente der Gegenseite entkräften.

Selbst die Richterin war sichtlich empört…

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