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Bürgergeld nicht armutssicher

Lebhafte Diskussion auf der Bochumer Montagsdemo

„Das neue Bürgergeld soll angeblich für ein menschenwürdiges Leben reichen“, lautete es in der Einleitung der Debatte durch den Moderatoren, „doch der Regelbedarf steigt lediglich nur um max. 50 Euro monatlich, das gleicht nicht einmal die Inflation aus, die bei Menschen mit geringem Einkommen bei rd. 15% liegt“.

„Die Ampel-Koalition will nur ihr Image aufbessern und den Namen ‚Hartz IV‘ tilgen, denn es war ja die rot-grüne Koalition unter Schröder/Fischer, die die Hartz-Gesetze 2005 einführten“, äußerte sich ein Redner.

In einer weiteren Wortmeldung ging es um die Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme einer Arbeit beim Bürgergeld. „Auch hier muss grundsätzlich fast jede Arbeit angenommen werden, sonst drohen genau wie bei Hartz IV Sanktionen, die allenfalls etwas abgemildert sind (die Kosten der Unterkunft sollen nicht sanktioniert werden). Weiterhin gibt es ebenso wie bei Hartz IV oder der Grundsicherungs/Sozialhilfe keine Sonderzahlungen für notwendige Bedarfe, z.B. dem Ersatz einer defekten Waschmaschine“.

„Ebenso wird durch das Bürgergeld der Niedriglohnsektor weiterhin gefördert. Die Regierung beabsichtigt, die Verdienstgrenze für nicht sozialversicherungspflichtige Minijobs von 450,00 Euro auf 600,00 Euro anzuheben!“, hieß es in einem Redebeitrag.

Das war die Überleitung zu den jetzigen Tarifverhandlungen im Stahlbereich und den aktuellen Streiks an den Universitätskliniken. Ein Betriebsratsmitglied von Opel-Warehousing berichtete: „In den laufenden Tarifverhandlungen fordern wir 8 Prozent mehr Entgelt und werden darüber hinaus für einen Lohnnachschlag von 10% als Inflationsausgleich kämpfen. Seit 2018 haben sich die Löhne nicht verändert.“

„Im Stahlbereich hat es bereits die ersten Warnstreiks gegeben“, äußerte sich eine Stahlarbeiterin, „wir sollen verzichten, während die Profite dieser Konzerne kräftig gestiegen sind. Wir werden auf die Blockadehaltung der Unternehmen mit einem unbefristeten Streik antworten!“

Die Diskussion befasste sich mit den aktuellen Arbeitskämpfen im Gesundheitsbereich an den vier Universitätskliniken. „Das Pflegepersonal ist total überlastet und fordert die Einstellung von weiterem Personal. Der öffentliche Arbeitgeber kontert mit dem Argument, Pflegepersonal sei auf dem Arbeitsmarkt nicht zu bekommen! Verständlich, wenn die Arbeitsbedingungen so schlecht sind! Um das Streikrecht auszuhöhlen, hat der Arbeitgeber inzwischen Klage vor dem Arbeitsgericht auf ein Verbot des Streiks erhoben, weil er angeblich unverhältnismäßig ist und die Versorgung der Patienten gefährdet ist! Dabei wurde mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ein Notdienst vereinbart“, empörte sich eine Rednerin.

Die Montagsdemo beschloss einstimmig, eine Solidaritätserklärung an die entsprechenden Betriebsräte der Kliniken zu senden. Ebenfalls waren sich die Montagsdemonstranten einig, dass das Bürgergeld nur eine Umbenennung von Hartz IV ist und forderten eine sofortige rückwirkende Erhöhung der Regelbedarfe um 20% bei Hartz IV und der Grundsicherung/Sozialhilfe sowie die Fortzahlung des ALG I für die Dauer der Erwerbslosigkeit bei entsprechender Erhöhung!

Die nächste Montagsdemo ist in 14 Tagen am 27.06.22 um 18.00 Uhr am Husemannplatz.

Ulrich Achenbach
Moderator

Wichtige Eilmeldung vom 14.06.22 (Quelle: WDR 4 Radio)
Das Arbeitsgericht Bonn hat den Streik der Beschäftigten der Universitätskliniken für rechtmäßig erklärt und die Klage des öffentlichen Arbeitgebers, der Universitätsklinik Bonn, abgewiesen! Mit völligem Recht begründete das Gericht die Klageabweisung damit, dass durch einen Notdienst die Versorgung der Patienten sichergestellt ist.

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