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Üsoligenial unterstützt Freundeskreis Flüchtlingssolidarität mit 305.-€ und ruft zur Teilnahme der Montagsdemo HD auf.

Stand von Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar auf der 1.Mai Kundgebung des DGB in Heidelberg (der auch selbständig zur Montagsdemo Heidelberg aufruft.) Foto: Üsoligenial Heidelberg

Nachfolgend ein Bericht vom Üsoligenial (Überparteiliche Solidarität gegen Sozialabbau ) Heidelberg Rhein Neckar e.V.

GELEBTE Solidarität 305.-€, dank den vielen Mitwrkenden

15.05.22

Gemeinsamer Stand mit der Bundesweiten Montagsdemo Foto: Heidelberger Montagsdemo

Liebe Freundinnen und Freunde des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI,

Mitglieder von Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V. haben den Prozess von Alassa gegen die Landesregierung Baden Württemberg im Zusammenhang mit dem brutalen Überfall von hunderten von Polizisten auf das Erstaufnahme-Lager von Flüchtlingen in Ellwangen, vor dem Verwaltungsgericht in Mannheim verfolgt. Wir freuen uns mit Euch auf den Teilerfolg, wo es um wichtige Grundrechte für die Geflüchteten geht.

Das hat uns zu der Überlegung gebracht am 1. Mai bei der DGB Kundgebung in Heidelberg über den Prozess mit einem Flugblatt zu berichten und den von uns traditionellen Kaffee und Kuchenverkauf Euch als Spende zukommen zu lassen. Zumal wir zusammen mit dem ELA Verdi Rhein Neckar Alassa ein mutiger Flüchtling der viel durchgemacht hat „seit Karlsruhe begleiten“. Es sind netto 305.- € zusammengekommen. Es haben viele auch das Pfand für den Becher gespendet. Das werden wir auf das SI Konto überweisen. Unser gemeinütziger Verein besteht bereits seit 2006 gegen die Hartz Gesetze und einer unserer Slogan heißt zusammen mit dem ELA Verdi Rhein Neckar „Ursachen bekämpfen – nicht Hartz 4-Empfänger und Flüchtlinge“. Wir sind auch Teil der Montagsdemo Heidelberg und dem „Heidelberger Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung“. Das heißt zusammen mit den Geflüchteten gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen, „selbst aktiv werden“. Aus aktuellem Anlass haben wir auch über den Ukraine-Krieg informiert und für eine Neue Friedensbewegung geworben, die alle Kriegstreiber ins Visier nimmt und gegen den 100 Mrd. Kredit der Bundesregierung für die Bundeswehr spricht. Aus unser Sicht soll das Geld vor allem in Soziales und Umweltschutz investiert werden.

Wir wissen, dass dies nur erfolgreich mit der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung mit internationalem Blick geht. Deshalb arbeiten viele von uns auch in den Gewerkschaften besonders bei Verdi aktiv mit.

Wir wünschen Euch viel Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Mit solidarischen Grüßen

Matz Müllerschön Üsoligenial (Überparteiliche Solidarität gegen Sozialabbau ) Heidelberg Rhein Neckar e.V.

Dazu auch die Pressemitteilung des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität zum »Mannheimer Urteil«, zugestellt am 13.4.22 Alassa Mfouapon ./. Land Baden-Württemberg

Große politische Erfolge und ein juristischer Eiertanz

Normalerweise werden Gerichtsurteile am Ende einer Verhandlung oder allenfalls am Ende des Sitzungstages verkündet. Im Falle des Urteils zur Berufung von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg zum rechtswidrigen Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 brauchte der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über zwei Wochen, um sein Urteil zu formulieren.

Kläger Alassa Mfouapon dazu: »Das Urteil beinhaltet äußerst bedeutsame Fortschritten in den demokratischen Rechten und Freiheiten für Flüchtlinge und schafft doch das Kunststück, meiner Berufung dennoch nicht recht zu geben.«Alassa Mfouapon betont weiter, „dass der politische Protest und die anfangs teils skeptisch beurteilten juristischen Schritte gegen einen der größten Polizeieinsätze gegen Flüchtlinge in Deutschland einen zentralen Anteil an den erkämpften Fortschritten hatten. Es wurden in
Verbindung mit der Auseinandersetzung auch große Fortschritte in der Selbstorganisation der Flüchtlinge und der mit ihr verbundenen Solidaritätsbewegung erreicht.

Er charakterisiert im einzelnen sieben bedeutsame politische Errungenschaften des Urteils:

1. Der VGH folgt klar der Ansicht, dass das Zimmer in einer LEA/Flüchtlingsunterkunfteine Wohnung ist.

2. Der VGH stellt fest, dass dementsprechend das vorherige, anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart falsch ist.

3. Der VGH stellt fest, dass der Vortrag der Vertreter des Landes-Baden-Württemberg, es würde sich bei Flüchtlingsunterkünfte nicht um Wohnungen handeln, gegen Gesetz und Verfassung verstößt. Allein das schon eine schallende Ohrfeige für den grünen Nimbus, Gralshüter der Menschenrechte und darauf ausgerichteter »werteorientierter« Politik zu sein.

4. Der VGH stellt fest, dass die sogenannte Razzia nicht nur wegen der „Nachtzeit“ rechtswidrig war (wie es bereits das VG Stuttgart festgestellt hatte), sondern auch wegen rechtswidrigen Eingriffs in Art. 13 Grundgesetz.

5. Der VGH stellt fest, dass es für Durchsuchungen einen Gerichtsbeschluss braucht, dessen Notwendigkeit von Landesregierung und Polizei stets bestritten wurde und der im Falle der L EA Ellwangen auch nicht vorlag.

6. Der VGH stellt fest, dass wesentliche Passagen der Hausordnung der LEA Ellwangen unwirksam sind, da sie gegen das Gesetz verstoßen – übrigens kein Einzelfall, sondern angeordnete häufige Praxis in Baden-Württemberg.

All diesen bemerkenswerten und politisch bedeutsamen Feststellungen zum Trotz folgt dann der Salto Mortale: die konkrete Klage von Alassa Mfouapon wird zurückgewiesen. Sein Zimmer sei nicht – wie es unrechtmäßig wäre – durchsucht, sondern nur – wie es rechtmäßig sei – betreten worden. Der Unterschied sei, dass er sich nicht gewehrt habe! Er habe sich mindestens Handschellen anlegen lassen müssen, um seinen Widerstand zum Ausdruck zu bringen.

Petra Sauter, Sprecherin des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in NRW dazu: »Hier ist das Urteil geradezu zynisch. Wer wehrt sich aktiv im Umfeld von schwer bewaffneten Polizeikräften mit Polizeihunden, die den ausdrücklichen Auftrag hatten, auch Gewalt anzuwenden? Und nebenbei: Alassa Mfouapon wurde in einem anderen Verfahren wegen Widerstands gegen Polizisten
verurteilt und brutale Maßnahmen bei seiner Abschiebung damit gerechtfertigt.«

Im Klartext: grundsätzlich ist die Klage vollkommen richtig und angebracht, haben Landesregierung und die Polizei schwer gegen Menschenrechte verstoßen – aber die Berufung von Alassa Mfouapon wird abgewiesen! Wo käme man auch hin, wenn ein
einfacher Flüchtling gegen eine vom grünen Ministerpräsidenten Kretschmann geführte Landesregierung und einem vom schwarzen Innenminister Strobl geführten Polizeiapparat Recht bekäme? Ein Flüchtling, der im Internierungslager in Libyen und bei der dramatischen Flucht übers Mittelmeer dem Tod von der Schippe gesprungen ist, der trotz Shitstorm an rechter Hetze von BILD bis Alice Weidel und brutaler Abschiebung seine Würde und sein Rückgrat behalten, ja gestärkt hat?

Doch offenbar ist dem Gericht selbst nicht ganz wohl bei diesem Urteil. So folgt – völlig ungewöhnlich – eine Entscheidung, die einen weiteren bedeutenden Erfolg dokumentiert:

7. Der VGH lässt wegen der Brisanz und Bedeutung der Sache Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. All das sehen Alassa Mfouapon und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter auch als Herausforderung, im konsequenten Kampf um Flüchtlingsrechte nicht nachzulassen. Fachkundige Auskunft über politische Relevanz des Urteils ebenso wie den juristischen
Dschungel gibt Rechtsanwalt Meister, 0209- 359 7670

Wir als gemeinnütziger Verein haben Alassa schon seit länger Zeit begleitet und solidarisch unterstützt. Der Kaffee und Kuchenverkauf auf Spendenbasis geht an den Freundeskreis. Alassa.Ihr könnt aber auch Spenden

Unsere IBAN Nummer ist : DE 40672917000024731006 Zusatz „Alassa“

Mitglieder von Üsoligenial sind jeden Montag auf der Montagsdemo auf dem Bismarckplatz mit Anderen 18.00 Uhr -19.00 Uhr . Komm auch Du und / oder werde Mitglied. Die MODE ist eine überparteiliche Plattform gegen das Armuts- und Erniedrigungsgesetz Hartz 4, Demokratieabbau, Umweltzerstörung und natürlich gegen den völkerrechtswidrigen Ukraine Krieg, der nicht zu einem 3. Weltkrieg ausarten darf.
Sprecht uns an.

P.S.: Dieser Artikel stammt nicht von der Heidelberger Montagsdemo, sondern von der Organisation Üsoligenial (Überparteiliche Solidarität gegen Sozialabbau ) Heidelberg Rhein Neckar e.V (Hinweis durch den Verfasser des Artikels). Entsprechend wurde die Überschrift dieses Beitrags und die Bildunterschrift zu dem ersten Foto geändert.

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