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Schwere Klatsche für den Antikommunismus – Gefährder-Einstufung von Stefan Engel rechtswidrig!

Stefan Engel Foto: rf-news.de

Als einer der Schirmherren des Rebellischen Musikfestivals 2018 in Truckenthal/Schmalkalden wurde der Leiter des theoretischen Organs der MLPD “Revolutionäre Weg“ Stefan Engel vom Freistaat Thüringen als „Gefährder“ bezeichnet und erhielt ein entsprechendes Schreiben mit Androhung von rechtlichen Konsequenzen. Der offizielle lapidare Grund: Stefan wurde als Unterstützer einer „terroristischen Vereinigung“ beschuldigt, nur weil die kurdische Band „Grup Yorum“ auf dem Festival spielen wollte. Diese Musikgruppe ist in Deutschland nicht verboten, in der Türkei wird sie vom faschistischen Erdogan-Regime verfolgt. Die Anschuldigung an Stefan als Gefährder war nur ein Vorwand, tatsächlich ging es um seinen Kampf gegen den Kapitalismus und sein Bekenntnis zum Kommunismus. Damit war er dem Staatsapparat ein Dorn im Auge. Alles wurde versucht, Stefan einzuschüchtern wie z.B. eine Fahndung durch das Bundeskriminalamt als Gefährder – was jedoch nicht gelang.

 

 Stefan klagte gegen seine Beschuldigung als Gefährder und hatte
Erfolg: Das Verwaltungsgericht Meiningen stellte fest, dass der Gefährder-Brief gegen Stefan Engel vom 15.05.2018 rechtswidrig war. Die kompletten Kosten muss der Freistaat Thüringen tragen. Stefan wird jedoch auf Akteneinsicht der Gegenseite klagen, weil jede Antwort auf den Grund seiner Anklage ausblieb.

Die Bundesweite Montagsdemo gratuliert zu diesem Erfolg von Stefan. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen beweist, dass der Antikommunismus jetzt selbst in eine Krise geraten ist.

Stefan Engel ist kein Gefährder Foto: Karina Hessland/Imago Quelle: www.jungewelt.de

 

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Mitteilung der MLPD für Presse und Öffentlichkeit vom 3. August 2021.

Für die Koordinierungsgruppe: Ulja Serway, Siggi Renz, Ulrich Achenbach

 

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