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Montagsdemo Bochum: „Gefährder“ können ohne Gerichtsurteil für einen Monat in den Knast

 

„Der neue Gesetzentwurf für das Polizeiaufgabengesetz NRW hebelt die verfassungsmäßigen Grundrechte auf Freiheit aus“, lautete der Eingangskommentar von einem der Moderatoren. Nach der Eingangshymne begann die lebhafte Diskussion am offenen Mikrofon.

„Unter dem Vorwand der Gefährdung des Staates kam es zu Zeiten des Hitlerfaschismus zu willkürlichen Verhaftungen von Kritikern, sei des Gewerkschaftsmitgliedern oder politisch Andersdenkenden. Diese „Feinde“ wurden – wie bekannt – in Konzentrationslager verschleppt und unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten bzw. auch getötet.

Seit 1945 ist es verboten, Personen nur aufgrund von Indizien ohne Beweise zu inhaftieren. Die Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes kann völlig Unschuldige in eine schlimme Lage bringen. Wer am falschen Ort zu falscher Zeit ist, kann leicht als Krimineller (Gefährder) von der Polizei angesehen und bis zu einem Monat inhaftiert werden (ohne Gerichtsurteil!) Bisher darf die Polizei solche Personen bis zu 48 Stunden festhalten, danach müssen sie einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieses Gesetz richtet sich nicht in erster Linie gegen tatsächliche Verbrecher wie z.B. IS-Terroristen, sondern gegen Personen und Organisationen, die Widerstand gegen die Politik der Bundesregierung zeigen. So kann z.B. ein Gegner eines G8-Gipfel als Gefährder eingestuft und entsprechend durch die Polizei verfolgt werden“, führte der andere Moderator aus.

Ein Redner ergänzte: „In diesem Zusammenhang ist auch an die Arbeitskämpfe gegen Werkschließungen, Streiks für bessere Entgelte oder Arbeitsbedingungen und ähnliches zu denken. Fühlen sich die Unternehmen angegriffen, können sie mit Hilfe der Polizei Streikende als „kriminelle Gefährder“ festnehmen lassen.

Wie sich die Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes auswirken kann, zeigt das konkrete Beispiel des versuchten Polizeiangriffes auf das Rebellische Musikfestivals in Truckenthal/Thüringen. Diese Veranstaltung wurde als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung von der Polizei  in Saalfeld gewertet. Hintergrund war der Auftritt der kurdisch/türkischen Band Grup Yorum, die sich gegen die Politik von Erdogan wendet. Mit Hinweis  auf ein Auftrittsverbot dieser Gruppe drohte der Eisatzleiter Dirk Löther an, das Festival aufzulösen und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Damit waren sowohl Platzverweise als auch Gefängnis gemeint!  Dirk Löther ist bekannt dafür, dass er sich bei Vorladung beim NSU-Untersuchungsausschusses als damaliger Leiter des Landeskriminalamts an nichts erinnern konnte. Nur durch Gerichtsbeschluss und die breite Öffentlichkeit wie Presse usw. war die Androhung der Polizeidirektion in Saalfeld, die Veranstaltung Rebellisches Musikfestival aufzulösen, abgewendet worden. Die Hundertschaften der Polizei mussten abziehen.

„Wäre ein verschärftes Polizeiaufgabengesetz in Thüringen in Kraft, wäre ich bestimmt im Knast gelandet“, äußerte sich ein Teilnehmer an dem Festival.

„Mit der anstrebten Verschärfung der Polizeigesetze nach dem Vorbild von Bayern soll in ganz Deutschland die freie Meinungsäußerung und auch die Freiheit der Menschen massiv eingeschränkt werden. Die Polizei kann per Video „Verdächtiges“ aufzeichnen oder auf Telefonate bzw. Internetzugriffe zurückgreifen“, hieß es in einer Wortmeldung.

„Als ‚Gefährder‘ sind bestimmt keine Personen gemeint, die andere stalken, wenn das Opfer das nicht beweisen kann. In solchen Fällen verweist die Polizei auf Streitigkeiten, deren Verfolgung nicht im öffentlichen Interesse liegen und darauf, diese Streitigkeiten im Rahmen eines Schiedsmannsspruch zu klären. Entsprechendes gibt auch die Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Wie oft befinden sich die Betroffenen von Stalking in akuter Lebensgefahr, ohne dies beweisen zu können??“, empörte sich ein Redner.

Inzwischen sind Einzelheiten des Bündnisses „Nein zum Polizeiaufgabengesetz NRW“ zu der geplanten Großdemonstration in Düsseldorf bekannt, entsprechende Flugblätter wurden von Montagsdemonstranten verteilt. Weitere Infos auf der Webseite des Bündnisses: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/

Außerdem verwies eine Rednerin auf eine Sitzung des Bündnisrates des Internationalistischen Bündnisses am 23.06.18 in Gelsenkirchen hin. Dieses Bündnis mit mehreren Trägerorganisationen, von der eine die Bundesweite Montagsdemo ist, wird über die gemeinsame Beteiligung der örtlichen Montagsdemos und anderer Organisationen an der Großdemo am 07.07.18 vor dem Düsseldorfer Landtag diskutieren:
Samstag 23. Juni von 16 bis 19 Uhr  Podiums- und Diskussionsveranstaltung „Kampf gegen den Rechtsruck der neuen Regierung“ des Internationalistischen Bündnisses mit weiteren Kräften wie Vertretern der Roten Hilfe und NAV-DEM. Ort ist der Kultursaal der Horster Mitte, Schmalhorststr. 1c, 45899 Gelsenkirchen

Die nächste Montagskundgebung in 14 Tagen befasst sich erneut mit der Mobilisierung zu der Anti-Polizeigesetz-Demonstration und den dazu neuesten Informationen. Ebenfalls soll über die Wohnungssituation in Bochum diskutiert werden.

Mit der Abschlusshymne endete die Kundgebung.

Ulrich Achenbach
Moderator

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