von Ulrich Achenbach, Mitglied der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo
Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953 000 gestiegen. Das waren rund 13 700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte (Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.04.18).
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich fast 77% der Sanktionen auf unentschuldigte Meldeversäumnisse der Leistungsbezieher bei den Jobcentern. Der Rest entfällt auf die Weigerung der Hartz IV – Empfänger, eine (prekäre) Arbeit oder Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) oder Weiterbildung anzunehmen bzw. diese Maßnahmen abzubrechen Diese Sanktionen sind zum größten Teil willkürlich, da Meldepflichten bei den Jobcentern oft nicht erforderlich sind, die Schreiben der Jobcenter zu kurzfristig den Bedürftigen erreichen oder die angebotene Arbeit bzw. Arbeitsgelegenheit unzumutbar sind oder Weiterbildungsmaßnahmen sinnlos sind (Bespiel: mehrfaches Bewerbungstraining). In diesem Zusammenhang ist die Kommunikation mit den Jobcentern durch die zentralen Callcenter umständlich bzw. häufig mangelhaft.
Das ohnehin viel zu niedrige Existenzminimum für ALG II – Bezieher liegt bei 416,00 Euro für den Haushaltsvorstand. Jede Sanktion egal aus welchen Gründen – führt zur Unterschreitung des Existenzminimums und verstößt daher gegen die Menschenrechte auf Gesundheit und Unversehrtheit des Körpers, denn dann würde Hunger drohen.
Die Bundesweite Montagsdemo verurteilt daher jede Art von Sanktionen des ALG II auf das Schärfste!