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Die Hartz IV-Debatte der SPD: Etikettenschwindel!

Aktuelle Mitteilung der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo, 29.3.18

Im Februar 2018 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit 5,95 Millionen Menschen Hartz IV. In den vergangenen zehn Jahren haben insgesamt 18,2 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen bezogen. Darunter 5,47 Millionen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Unterm Strich bezog demnach fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland Hartz IV. Im Schnitt machen die Leistungen der Grundsicherung dabei 954 Euro für eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft aus. Für alleinstehende Hartz-IV-Bezieher gilt der Regelsatz von 416 Euro pro Monat.

Im Gegensatz zu ihren vollmündigen Ankündigungen denkt die neue CDU/SPD-Bundesregierung in Berlin nicht daran, an der Lage der Hartz IV-Bezieher grundlegend etwas zum positiven zu verändern:

  • die angekündigte Kindergeld Erhöhung von 25 € ( verteilt auf 3 Jahre) wird bei Hartz IV-Beziehern angerechnet. Also wird auch zukünftig eine, in Hartz IV lebende, alleinerziehende Mutter mit 2,67 € am Tag für die Ernährung ihre Kindes auskommen müssen.
  • 4 Mrd. € sind für „ die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ im Koalitionsvertrag vorgesehen. Diese bombastische Zahl schmilzt schnell dahin wenn man weiß, dass dies auf 4 Jahre gerechnet ist. In NRW – dem bevölkerungsstärksten Bundesland – kommen gerade mal 150.000 von 900.000 Langzeitarbeitslosen in den „Genuss“ durch diese Gelder geförderten Maßnahmen.

Der regierende Berliner Bürgermeister Michael Müller von der SPD erklärt in seinen Vorstoß für ein sogenanntes solidarisches Grundeinkommen, dass es auch 15 Jahre nach Einführung der Agenda 2010 „keine gesellschaftliche Akzeptanz für Hartz IV“ gebe. Ja, das stimmt! Und dafür haben wir von der Bundesweiten Montagsdemobewegung und die in ihr mitarbeitenden Organisationen maßgeblich gesorgt. Seit August 2004 gehen wir montags für die Abschaffung der Hartz-Gesetze auf die Straße. Die Hartz-Gesetze bedeuten nicht nur Enteignung und Armut von Arbeitslosen trotz vorangegangener jahrzehntelanger Arbeit. In ihrer Folge ist auch ein riesiger Niedriglohnsektor, entstanden, wurde Befristungen von Verträgen und Leiharbeit massiv ausgebaut.

Die gesellschaftliche Debatte über die Abschaffung von Hartz-IV begrüßen wir natürlich. Doch das „solidarische Grundeinkommen“ ist ein Etikettenschwindel. Selbst wenn von 1.500 € Bruttolohn ausgegangen wird, würden nach Berechnungen des Sozialtickers viele Menschen gerade in Großstädten auf Hartz IV-Niveau verharren¹.

Der SPD ist offensichtlich wichtig, dass der Begriff „Hartz IV“ verschwindet, ohne dass Hartz IV wirklich abgeschafft wird – geschweige denn die Armut. Lediglich ein Teil der Langzeitarbeitslosen soll im öffentlichen geförderten Arbeitsmarkt orientiert am Mindestlohn – also im Niedriglohnsektor – untergebracht werden. Der Rest der Arbeitslosen bleibt in Hartz IV! Die SPD denkt auch nicht daran, Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen.

Womit wir auch überhaupt nicht einverstanden sind, ist dass die (Groß-)konzerne komplett aus der Schusslinie genommen werden. Sie sind doch Hauptverursacher der hohen Langzeitarbeitslosigkeit, haben in den letzten Jahren Tausende von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen vernichtet und die Kosten auf die Gesellschaft abgewälzt. Arbeitsplätze müssen auf Kosten der Unternehmerprofite geschaffen werden.

 

Die Bundesweite Montagsdemo fordert:

Die Hartz-Gesetze müssen komplett vom Tisch!

Stattdessen muss eine unbefristete Fortzahlung des Arbeitslosengelds für die Dauer der Arbeitslosigkeit als Versicherungsleistung für alle wieder eingeführt werden! Der Mindestlohn muss erhöht werden.

Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich!

 

Für die Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemos

Siggi Renz und Ulja Serway

 

¹Bei einem vorgesehene Bruttolohn von 1.500 Euro bleibt für viele ALGII-Empfänger in Großstädten sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch. Das errechnete der Sozialticker: Brutto-EK bei einer alleinstehenden Person, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen mit Alv-Versicherung = 1.106,02 € netto. Dahingegen der Bedarf einer Person in Berlin, da kommt ja Herr Müller her: 416,- EUR Regelbedarf + 404,- EUR Bruttokaltmiete + Grenzwert Heizkosten Gas 78,50 € = 898,50 EUR. Nettoeinkommen 1106,02 EUR abzüglich Grundfreibetrag von 100 EUR, abzüglich 200 EUR Erwerbstätigenfreibetrag ergibt = 806,02 EUR anrechenbares Einkommen. Das bedeutet: der Müllerische Bezieher von „(un)solidarischem Grundeinkommen“ hätte noch einen Aufstockungsanspruch von 92,48 EUR.

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