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Was bringt die Grundsicherung – und wem?

Beitrag von Ulrich Achenbach von der Koordinierungsgruppe

Am 15. Januar hat die Bundesregierung den ersten Gesetzentwurf über die Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz betrifft circa 5,3 Millionen Menschen und soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Als Hauptziel gibt die Bundesregierung die Kosteneinsparung aus.

Was bringt die Grundsicherung - und wem?

Mit der „Grundsicherung“ drohen Miete und Rechnungen immer mehr Menschen zu erdrücken. (Bild: Mikhail Nilov; Lizenz: Pexels)

Kürzung des Minimums

Besonders gravierend und schon ein Verstoß gegen die Menschenrechte sind die Sanktionen bei der Gewährung des Grundsicherungsgeldes. Sie reichen von 30 Prozent Kürzung der Geldleistungen bis hin zur vollen Streichung des gesamten Anspruchs einschließlich der Kosten der Unterkunft!

Versäumt man einen Termin beim Jobcenter, wird das Grundsicherungsgeld bereits um 30 Prozent gemindert – als Zugeständnis soll das beim allerersten Versäumnis noch nicht gelten, dann jedoch kommt zunächst Minderung um 30 Prozent, bei wiederholter Terminversäumnis 60 Prozent und beim dritten Mal kommt die vollständige Streichung der Leistung. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsangebot, eine Fortbildung oder eine Arbeitsgelegenheit ohne „wichtigen Grund“ abgelehnt wird. Was ein „wichtiger Grund“ ist liegt allerdings alleine im Ermessen des Jobcenters. Der Leistungsberechtigte ist also auf Wohl und Wehe seinem Vermittler ausgeliefert! Nebenbei bemerkt steht all das im Widerspruch zum Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgesetz hat in der Vergangenheit schon mehrfach festgestellt, dass das Minimum als solches nicht gekürzt oder verweigert werden kann. Deswegen heißt es ja „Minimum“.

Scheinargument Kosteneinsparung

Es steht sicher außer Frage, dass die Bundesregierung auf Kosten der Ärmsten Geld sparen möchte, aber tatsächlich sind die zu erwartenden Einsparungen ziemlich gering. Der Referentenentwurf zur Reform aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechnet mit Einsparungen in Höhe von 850 Millionen Euro im Jahr unter der Voraussetzung, dass durch die Grundsicherung 100 000 Menschen aus dem Bezug fallen würden – und das ist fraglich.

Den Bundeshaushalt kann das nicht wesentlich entlasten. Vergleicht man das nur mal mit dem von der Bundeswehr angegebenen Bedarf für neue Bekleidung und Schutzausrüstung – 21 Milliarden! – dann wird klar, dass es um die Kosten alleine hier nicht gehen kann. Es geht viel mehr um die Debatte an sich, mit der Beschäftige und Erwerbslose gespalten werden sollen. So will die Merz-Regierung die Verschärfung der Ausbeutung rechtfertigen und den Ausbau des Niedriglohnsektors voran treiben.

Auch Flüchtlinge im Visier der Regierung

Auch soll das Asylbewerberleistungsgesetz mit deutlich geringeren Leistungen als das neue Grundsicherungsgeld wieder für Flüchtlinge aus der Ukraine gelten. Bisher bekommen sie im Gegensatz zu Flüchtlingen anderer Nationen Bürgergeld. Anstatt eines „Gleichheitsgrundsatzes auf niedrigstem Niveau“ sollte diese Leistungsart abgeschafft und durch eine Leistung ersetzt werden, die sowohl für die Deutschen als auch die Flüchtlinge ein würdiges Leben ermöglicht!

Erwerbsfähige Langzeiterwerbslosen bleiben verpflichtet, zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit eine zumutbare Vollzeittätigkeit aufzunehmen. Klingt allgemein richtig, aber konkret wird es schwierig, denn was eigentlich zumutbar ist, darüber wird in dem Gesetzesentwurf nichts gesagt – außer, dass die Qualifikation des Arbeitssuchenden weiterhin keine Rolle spielt. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration durch Qualifizierung und Weiterbildung soll erhalten bleiben, jedoch hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang.

Erziehende müssen weiterhin an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs teilzunehmen, sofern die Betreung des Kindes gesichert ist. Die für das Kind geltende Altersgrenze wurde allerdings auf 1 Jahr herabgesetzt. Bei dem herrschenden Mangel an Kindertagesstätten und Betreuungsplätzen entwickelt sich das zum reinen Vorwand, weitere Bescheinigungen von den Leistungsbeziehern zu verlangen.

Angriff auf Schonvermögen und Kosten der Unterkunft

Besondere Entrechtungen für den Grundsicherungsgeld-Bezieher sind die Streichung der Karenzzeit bei der Anrechnung von Vermögen und die Absenkung des Schonvermögens auf Altersstufen. Für junge Erwerbslose soll z.B. das Schonvermögen auf 5000 Euro für Alleinstehende begrenzt werden, für Ältere gibt es maximal 15 000 Euro. Bisher galten Grenzen von 10 000 Euro unabhängig vom Alter. Nicht angemessene Kosten der Unterkunft sollen auch während der Karenzzeit von einem Jahr nicht mehr in voller Höhe vom Jobcenter übernommen werden, sondern werden auf die Höhe des eineinhalbfachen der angemessenen Kosten begrenzt. Der Zweck der Karenzzeit für die Suche nach einer günstigeren Wohnung wird damit ausgehebelt. Der Mieter gerät mit seinen jetzigen Mietzahlungen deutlich in den Rückstand, eine Kündigung des Mietvertrags ist somit vorprogrammiert – es sei denn er zahlt die Differenz aus den für den Lebensunterhalt gedachten Leistungen, was dann aber schnell auf andere Weise existenzgefährdend wird.

Doch die Betroffenen sind nicht wehrlos: Durch gemeinsame Proteste mit Beschäftigten, Rentnern, Studenten und Migranten sowie Widersprüche gegen Leistungsbescheide und Klagen vor den Sozialgerichten kann mancher Willkür von Jobcentern oder Sozialämtern ein Riegel vorgeschoben werden!

Die Forderung nach einem allseitigen umfassenden politischen Streikrecht ist aktueller denn je!

 

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