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Rechtswidrige Polizeischikane gegen die Hagener Montagsdemo – erfolglos!

Rederecht von Minderjährigen am Offenen Mikrofon durchgesetzt

Die Hagener Polizei hatte in der Bestätigung der Anmeldung der Hagener Montagsdemonstration verfügt: „Die Nutzung des ‚offenen Mikrofons‘ für Redebeiträge ist lediglich volljährigen Versammlungsteilnehmenden gestattet.“

Diese vollständige Aufhebung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für Jugendliche wurde auf mehreren Kundgebungen öffentlich gemacht und die Polizei wurde mehrfach aufgefordert, das Verbot zurückzunehmen.

Nach „rechtlicher Prüfung“ hat die Polizei dann das Verbot zurückgezogen. Offensichtlich hat die Polizei keine rechtliche Grundlage gefunden. Demnach war ihr Vorgehen rechtswidrig!

Eine Stellungnahme dazu gab sie nicht ab.

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