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Montagsdemo Bochum 15.02.2021: Zwei Resolutionen verabschiedet

Zur heutigen Montagsdemo in Bochum kamen trotz des verlängerten Corona-Lockdowns über 20 Personen. Zu den beiden Schwerpunktthemen „geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes NRW“ und der jetzigen Corona-Situation entwickelte sich eine lebhafte Diskussion.

Nach dem Singen der Eingangshymne übte einer der Moderatoren heftige Kritik an dem Politiker Laumann im Zusammenhang mit den Impfzentren gegen Corona: „Hauptgrund für die Einrichtung der Impfzentren war die Kostenfrage und weniger die Gesundheit der Bevölkerung. Ginge es um den Gesundheitsaspekt, könnten die notwendigen Impfungen nach Termin und mit entsprechender personeller Verstärkung von medizinischem Personal auch in den zahlreichen Hausarztpraxen durchgeführt werden. Abgesehen von dem Chaos der Vergabe eines Impftermins ist die Erreichbarkeit der Impfzentren gerade für die älteren Menschen ein Riesenproblem und überwiegend nur durch den Einsatz von Freiwilligen zu realisieren. Herr Laumann argumentiert frech: Die Kosten der Beförderung trägt ohnehin die Krankenkasse, wenn ein zu Impfender den Pflegegrad 3 hat. Was ist aber mit Menschen, die keinen Pflegegrad haben und viele Kilometer zum Impfzentrum zurücklegen müssen (häufig verkehrt gerade im ländlichen Raum kein ÖPNV)? Taxis sind für solche Menschen unerschwinglich!“

In einer Wortmeldung hieß es: „Die Hersteller des Impfstoffs gegen Corona wie z.B. Biontec haben ein Patent auf die Entwicklung und stehen auch in gegenseitiger Konkurrenz. Ihnen geht es nur darum, mit der Verbreitung des Impfstoffes größtmögliche Profite zu machen. Während einige Staaten z. Teil durch Korruption bestimmte Mengen des Impfstoffes horten konnten, fehlt er in anderen Ländern der Welt. Alle entwickelten und zugelassenen Impfstoffe gehören allen Menschen der Welt und müssen auch allen zugutekommen!“

In einem weiteren Redebeitrag wurde auf die jetzt kostenlose Verteilung von FFP2-Masken an Bedürftige verwiesen: „Zwar bekommen jetzt Hartz-IV-Empfänger (ALG II nach dem SGB II) und Bezieher der Grundsicherung 10 entsprechende medizinische Masken gratis. Das reicht jedoch bei einer noch lange fortdauernden Maskenpflicht aufgrund von Corona bei weitem nicht aus. Ein Transferbezieher hat beim Sozialgericht Karlsruhe auf kostenlose Masken in ausreichender Menge geklagt – und gewonnen. Das Sozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass mindestens 20 Masken pro Woche und Person erforderlich sind, die von den Jobcentern/Sozialämtern kostenlos abgegeben würden müssen oder der Regelbedarf muss alternativ um 129,00 Euro monatlich erhöht werden. Die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe ist jedoch Einzelfall bezogen und gilt daher nicht allgemein in ganz Deutschland. Die Montagsdemonstrationen sollen sich jedoch dafür einsetzen, dass dieses Urteil des Sozialgerichts bundesweit angewandt wird“.

Eine Rednerin schilderte die Situation von Obdachlosen in der extremen Kälte der vergangenen Woche: „Die Übernachtungsstelle Fliednerhaus in Bochum ist jetzt ganztägig geöffnet, nachdem ein Montagsdemonstrant und ich den fehlenden Tagesaufenthalt für Obdachlose bei dem Träger des Fliednerhauses, der VBW-Stiftung, moniert haben. Trotzdem fehlen noch zahlreiche Plätze für einen Tagesaufenthalt der Obdachlosen. Ich schlage vor, dass die Montagsdemo eine entsprechende Resolution verabschiedet, die dann an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gesandt wird“.
Dieser Vorschlag wurde von allen Montagsdemonstranten einstimmig angenommen.

In der weiteren Diskussion um die geplante Änderung des Versammlungsgesetzes NRW verurteilten alle Montagsdemonstranten die Einschränkung des Versammlungsrechts. Zukünftig könnte eine Kundgebung oder Demonstration allein schon aus Gründen der Militanz der Teilnehmer aufgelöst werden (liegt im Ermessen der Polizei). Geplant ist außerdem, dass der/die Versammlungsleiter einer Kundgebung/Demo ihnen missliebige Personen von der Teilnahme ausschließen können, ebenfalls müssen die Versammlungsleiter ihren Namen öffentlich bekanntgeben. Ferner darf die Polizei ohne Nennung von Gründen eine Kundgebung/Demo filmen. „Das wäre Wasser auf die Mühlen von Spaltern einer Demo, die z.B. dann ihr selbst ernanntes grundrechtswidriges „Fahnenverbot für Parteien“ durchsetzen könnten“, meinte einer der Moderatoren.
Er schlug ebenfalls eine Resolution der Bochumer Montagsdemo gegen die Änderung des Versammlungsgesetzes NRW vor, die einstimmig verabschiedet wurde. 

Unabhängig von Corona machte ein Mitglied der Organisation Solidarität International auf die Lage der Flüchtlinge in den Flüchtlingslägern Kara Tepe in Griechenland und in Bosnien-Herzegowina aufmerksam. Sie rief zu Spenden für die Not Leidenden und unter katastrophalen Verhältnissen untergebrachten Menschen auf. Näheres unter www.betterplace.org/de. Außerdem mobilisierte diese Frau zu örtlichen Solidaraktivitäten in der Sache des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität. Sie schilderte den Überfall der Polizei auf ein Flüchtlingslager in Ellwangen 2018. Der federführende Flüchtling Alassa Mfouapon organisierte eine Protestdemonstration und verklagte das Land Baden-Württemberg wegen des brutalen Polizeieinsatzes. Das Verfahren ist am 18. Februar 2021 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Ziel ist, den Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 für rechtswidrig zu erklären. Dazu hat der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität das Tribunal 2,0 vorgesehen. Einzelheiten auf der Webseite www.change.org/alassa

Eine Vertreterin des Frauenverbandes Courage wies auf das 30 jährige Bestehen dieser Organisation um die Rechte der Frauen hin und lud für Samstag, 20.02.21, zu einer Kundgebung und Demonstration in Wuppertal um 12:00 Uhr auf dem Laurentiusplatz ein.

Ferner wurde auf ein Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstag, 18.02.21, hingewiesen. Der Beschäftigte von Opel-Warehousing und auch Montagsdemonstrant, Christian K., hatte gegen mehrere ungerechtfertigte Abmahnungen seines Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht Bochum geklagt und ist jetzt in Berufung gegangen. Mehrere Montagsdemonstranten werden an einer Solidaritätskundgebung  vor dem Gericht teilnehmen, die um 11.30 Uhr beginnen soll.

Mit der Abschlusshymne endete die Kundgebung. Die nächste Montagskundgebung ist am 08.03.2021. Wegen des internationalen Frauentags steht jedoch noch nicht fest, ob sich die Montagsdemonstranten an einer evtl. gemeinsamen Kundgebung der Frauenorganisationen beteiligen und die Montagskundgebung auf den nächsten Montag, 15.03.2021 verschieben oder es eine gemeinsame Veranstaltung mit den Frauenorganisationen und der Montagsdemo gibt.

 

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