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150 € Einmalzahlung: „Zugeständnis“ der Bundesregierung Täuschungsmanöver gegen die Bedürftigen!

Nach öffentlichen Protesten durch Sozialverbände, Erwerbsloseninitiativen und anderen Organisationen sowie hitzigen Debatten – auch im Bundestag – hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Zahlung eines Einmalbonus von 150 € für Bedürftige beschlossen. Diese zusätzliche Leistung erhalten Bezieher von Hartz IV (SGB II) und Grundsicherung nach dem SGB XII pro Bedarfsgemeinschaft.

Dieser Bonus ist zwar zu begrüßen, aber ein nicht ausreichendes finanzielles Zugeständnis  für Transferbezieher. Die bürgerlichen Parteien merken allmählich, dass sie immer mehr Wähler verlieren und die nächste Bundestagswahl ist nicht mehr allzu fern.

Mit diesen 150 € geben sich die Parteien in der Bundesregierung als „besonders sozial“ aus und versuchen durch „kosmetische Täuschungen“, neue Wähler aus den Reihen der Bedürftigen zu gewinnen.

Obwohl allein schon durch den alten Mehrwertsteuersatz von 19% sich die Kosten der Lebensführung erhöhen und auch Mehrkosten infolge der Corona-Krise entstehen wie z.B. erhöhte Stromkosten durch den Distanzunterricht (Computer) für Schulkinder von Transfer-Beziehern, speist der Bundestag die Bedürftigen mit einer Einmalzahlung ab!

Diese 150 € soll es zudem erst am 30. April 2021 zusammen mit den Transferleistungen geben!

Zurzeit erhalten Bedürftige einschließlich. Asylbewerber 10 FFP2-Masken kostenlos pro Person – diese Menge reicht aber bei weitem nicht aus. Da diese medizinischen Masken teuer sind, klagte ein Bedürftiger im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Karlsruhe auf Übernahme der Kosten durch das Jobcenter und gewann (Aktenzeichen: S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021). Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Das Sozialgericht erklärt in seiner Entscheidung, dass die Gewährung des individuellen Mehrbedarfs von 20 FFP2-Masken wöchentlich oder alternativ eines monatlichen Zuschusses von 129 € monatlich auf die Transferleistungen nicht der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse, sondern ausschließlich dem Infektionsschutz und der Allgemeinheit dient. Bei der Anzahl der Masken gehen die Richter davon aus, dass für den Infektionsschutz mindestens einmal täglich eine neue FFP-Maske sowie bis zu zwei weitere Ersatz-.Masken zur Verfügung stehen müssen – und es nur wenigen Menschen möglich sei, diese Sorgfaltsanforderungen zu erfüllen.

Dieses Urteil des Sozialgerichts ist zwar eine Einzelfallentscheidung, Kläger können sich aber bei weiteren Verfahren auf diesen Beschluss des SG Karlsruhe berufen.

Die Bundesweite Montagsdemo fordert kostenlose Abgabe von FFP2-Masken in ausreichender Menge an alle! Eine weitere Forderung ist seit langem die Aufstockung der Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und der Sozialhilfe (SGB XII) um 100 € monatlich als Übergangslösung. Hartz IV muss weg und dafür das Arbeitslosengeld I für die Dauer der Erwerbslosigkeit weitergezahlt werden (bei entsprechender Erhöhung für die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens). Entsprechend müssen auch die Leistungen nach dem SGB XII sowie nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhöht werden!

Nutzt die örtlichen Montagsdemos, um gegen die unsozialen Hartz-Gesetze zu kämpfen!

15.02.2021 Koordinierungsgruppe Bundesweite Montagsdemo

Siggi Renz, Ulrich Achenbach

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