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Haustierhaltung unter Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat beschlossen, dass die Haftpflichtversicherung für Hunde nicht vom angerechneten Einkommen abgezogen wird. Das betrifft vor allem Aufstocker, das heißt Menschen, die voll arbeiten gehen, aber so wenig verdienen, dass sie noch Hartz IV-Leistungen bekommen.
Hunde sind ein wichtiger Beitrag unserer Kultur und helfen insbesondere alten, kranken und an den Rand der Gesellschaft gedrückten Menschen, nicht den Boden unter den Füßen zu verlieren.
In meiner Erwerbslosigkeit habe ich meine Eltern und eben auch unseren gemeinsamen Mops „Lisa“ gepflegt. Sie spendete uns oft Trost und „zwang“ uns die Außenwelt nicht zu vergessen.
Bei Minirente und Hartz IV sind Futter und Tierarztkosten sowieso schon nur schwer zu bewältigen.
Auch ohne Beißattacken kann es auch bei kleinen Hunden zu Schäden kommen, z.B. mit Fahrradfahrern oder Autos. Sollten sie das Risiko einfach eingehen? Sollten sie Ihre oft langjährigen treuen Begleiter ins Heim abschieben und sich dann ganz in ihr Schneckenhaus zurückziehen?
Nein, da soll mal wieder bei den Ärmsten gespart werden, die ihre Lieblinge doch ganz besonders brauchen. Das geht gar nicht!
Alle Hundehalter, auch die sich in abgesicherten Verhältnissen wähnen, sollten sich dagegen zu Wehr setzen!

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