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Staat zahlt 2019 518 Milllionen Euro Unterkunftskosten an Hartz IV-Bezieher nicht aus!

Ein Beitrag von Ulrich Achenbach, Mitglied der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo:

2019 mussten rd. 500.000 SGB II–Haushalte 518 Millionen € von den Unterkunftskosten aus ihrem Regelbedarf selbst zahlen, die Jobcenter haben 2019 rd. 518 Millionen € an Unterkunftskosten bei rund 500.000 Haushalten nicht berücksichtigt. Das sind im Durschnitt pro gekürzter Haushalt 86 € im Monat. (Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2706/)

Durch die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise und dem neuen Lockdown (light) will Bundesarbeitsminister Heil den vereinfachten Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und dem SGB XII (Sozialhilfe) bis Ende 2021 verlängern. Bis dahin sollen die Leistungen ohne Prüfung der Angemessenheitsgrenzen für Wohnungsmieten und ohne wesentliche Prüfung der Bedürftigkeit (Vermögen) gewährt werden.

Nach diesem Termin gelten voraussichtlich die alten Angemessenheitsgrenzen für Wohnungsmieten und es dann damit zu rechnen, dass Tausende Wohnungen als nicht angemessen erklärt werden und die Leistungsbezieher umziehen müssen. Oder die Differenz aus dem ohnehin schon viel zu geringen Regelbedarf bestreiten. Gerade in Großstädten ist äußerst schwer, Wohnungen zu finden, die unter der Obergrenze für die Kosten der Unterkunft liegen.

Im Übrigen hat der Bundesrat hat am 9.10.20 das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) bzw. die Ergänzung (Berichtspflicht § 10 neu) gerügt. Im Wesentlichen geht es um die Weiterentwicklung der anzuwendenden Methoden für die Bemessung der tatsächlichen und realitätsnahen Bedarfe für Energiekosten sowie der Bedarfe für Kinder und Jugendliche. Dabei werden z.B. die Kosten für Einmalbedarfe wie z.B. Waschmaschine, Kühlschrank oder notwendige Reparaturen u.ä. nicht zusätzlich zum Regelbedarf anerkannt.

Dazu behauptet die Bundesregierung dreist, diese Kosten würden nicht regelmäßig und nur über einen längeren Zeitraum anfallen und könnten aus dem geringen Regelbedarf angespart werden! Dazu ein Beispiel (Zitat der Bundesregierung): Die Einpersonen-Referenzhaushalte (nach der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008), die im Befragungszeitraum beispielsweise einen Kühlschrank gekauft haben, haben hierfür im Durchschnitt 81,01 Euro ausgegeben. Bezogen auf alle Einpersonen-Referenzhaushalte sind dies 1,67 Euro pro Monat, welche entsprechend im Regelbedarf berücksichtigt sind.

Diese Zahlen sind erstens unrealistisch. Bei der Berechnung der Regelbedarfe werden zweitens von der Bundesregierung bewusst Referenzgruppen wie Berufstätige mit niedrigem Einkommen, die zusätzlich noch auf Transferleistungen wie Hartz IV angewiesen sind, in der EVS einbezogen. Dadurch verringert sich das durchschnittliche Einkommen, was sich auf die Berechnung der Regelbedarfe auswirkt. Lapidar heißt es von der Bundesregierung: Das Konsumniveau der „Aufstocker“ ist höher als dasjenige der Leistungsbeziehenden ohne zusätzliches Erwerbseinkommen!

Diese Unterstellung des Konsumverhaltens ist unverschämt! Außerdem geht es der Bundesregierung darum, den Niedrigstlohnsektor im Sinne der Konzerne zu schützen!

Ebenfalls werden die privaten Stromkosten weiterhin nicht als zusätzlicher Bedarf anerkannt, da diese bei der EVS berücksichtigt sind und es zu keiner Unterdeckung kommen kann. Häufige Stromsperren wegen nicht bezahlter Stromrechnungen durch Transfer-Bezieher sagen die Wahrheit! Danach wurde 2020 wegen unbezahlter Rechnungen 289.000 Haushalten der Strom abgestellt. Quelle: https://www.rnd.de/wirtschaft/versorger-stellten-wegen-unbezahlter-rechnungen-289000-haushalten-strom-ab-IPG2LMXRWFSQMOB66XRFCY3HDM.html

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