Milliarden Euro werden zur Unterstützung der Konzerne aufgrund der Corona-Pandemie von der Regierung vorgehalten. Bedürftige wie Hartz IV – Empfänger oder Bezieher der Grundsicherung haben für Mehraufwendungen durch die Corona Krise wie z.B. Bevorratung von Lebensmitteln nicht einen Cent mehr Transferleistung erhalten. Zum 1. Januar 2021 sollen die Regelbedarfe für den Haushaltsvorstand um 7,00 Euro/Monat steigen. Auch die übrigen Angehörigen einer sog. Bedarfsgemeinschaft bekommen mehr Geld, mit Ausnahme der Kinder von 6 – 13 Jahren.
Abgesehen von der völlig unzureichenden Erhöhung der Regelbedarfe, die eher wie ein Witz anmutet, wurde der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Warum bleibt die Personengruppe von 6 – 13 Jahren von der Anhebung der Regelbedarfe ausgenommen?
Selbst mit dem „fürstlichen“ Regelbedarf von 439,00 Euro monatlich/Haushaltvorstand und den angemessenen Kosten der Unterkunft (durchschnittlich 420,00 Euro) liegt die gesamte Transferleistung von 859,00 Euro monatlich noch deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze von z.Zt. 1094,00 Euro netto/Person (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialberichterstattung/Tabellen/liste-armutsgefaehrungs-schwelle.html).
Zusätzlich zu den unzureichenden Leistungen kommen unzumutbare Anspruchsvoraussetzungen, z.B. die Verpflichtung, fast jede Arbeit annehmen zu müssen wie prekäre Leiharbeit oder Minijobs.
Weg mit Hartz IV und stattdessen Fortzahlung des Arbeitslosengeldes I (bei entsprechender Erhöhung, von dem man menschenwürdig leben kann) für die Dauer der Erwerbslosigkeit und entsprechende Erhöhung der Grundsicherung nach dem SGB XII!