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Weg mit Hartz IV – stattdessen Fortzahlung des Arbeitslosengelds I bei entsprechender Erhöhung für die Dauer der Erwerbslosigkeit!

Beitrag von Ulrich Achenbach/Mitglied der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo und Moderator der Montagsdemo Bochum

Das Entrechtungsgesetz Harz IV (Sozialgesetzbuch II) ist durch das anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wieder verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Im August 2018 (aktuelle Werte nur mit Wartezeit verfügbar) zählte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 78.000 sanktionierte Hartz-IV-Bezieher. Rund 7.000 von ihnen waren „vollsanktioniert“. O-Ton berichtete). Am 15. Januar 2019 verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVG)t über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im Hartz-IV-System. Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Richter in Karlsruhe mussten nun prüfen, ob die Leistungskürzungen gegen das Grundgesetz verstoßen.

Im Vordergrund steht die Frage, ob Sanktionen im SGB II das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzen. Durch die Sanktionen sind auch Kinder besonders betroffen. Die Klage des Langzeiterwerbslosen B. richtet sich gegen seine Kürzung des Arbeitslosengelds II um 60%. Wiederholt hat er für ihn unzumutbare Arbeiten abgelehnt und ist deshalb sanktioniert worden. Der Kläger B. war von Beruf Fleischer und sollte als Maler arbeiten! Hartz IV hat den Berufsschutz komplett ausgehöhlt durch seine Zumutbarkeitskriterien (grundsätzlich jede Arbeit oder Arbeitsgelegenheit muss angenommen werden, selbst wenn es geringfügige Beschäftigung, Leih- oder Werksarbeit ist oder die Beschäftigung unter dem Tarif bzw. ortsüblichen Entgelts bezahlt wird. B. hat sich gegen diese Schikanen des Jobcenters immer wieder gewehrt und es bis zum BVG geschafft! Erstmalig befasst sich das höchste Gericht mit der Sanktionsfrage der Geldleistungen des ALG II. Das Gericht wird voraussichtlich im März über die Beschwerde entscheiden.

Wir wünschen dem Kläger B. viel Erfolg!

Der Plan der SPD, Hartz IV in der jetzigen Form abzuschaffen und eine weitgehend sanktionsfreie Grundsicherung einzuführen, ist eine reine Mogelpackung und über dieses Thema wird in den Medien kaum noch berichtet. Niemals ging es der SPD um die Abschaffung des SGB II, sondern das Kind sollte nur einen anderen Namen bekommen. Damit will die SPD ihr Schmuddel Image als Urheber der Hartz-Gesetze loswerden und ihren derben Stimmenverlust bei der letzten Bundestagswahl wieder wettmachen.

Wie auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausfällt: Ein konsequenter gemeinsamer Kampf gegen dieses Entrechtungsgesetz Hartz IV und gegen die Rechtsentwicklung der Regierung wird weitergehen. Die Montagsdemobewegung hatte einen großen Anteil daran, dass der Widerstand gegen die Hartz-Gesetze immer größer wurde und sich die Klagen vor den Sozialgerichten häuften.

Schröder musste gehen – die Bundesweite Montagsdemo wird im gemeinsamen Kampf mit Erwerbslosen, Beschäftigten, Migranten, Schüler und Studenten auch Merkel zu Fall bringen gemäß unserem Motto:

Es hat keinen Zweck, das Hartz-Gesetz muss weg und mit ihm das Berliner Kabinett!

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