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Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV Empfänger für verfassungswidrig

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV Empfänger für verfassungswidrig (Az.: S 15 AS 5157/14) und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an.

Für die Montagsdemonstranten war von Anfang an klar: Hartz IV verstößt gegen die Menschwürde, gegen Menschenrechte und ist grundgesetzwidrig! Nicht umsonst macht die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung seit August 2004 Front gegen die Hartz-Gesetze und leistet aktiven Widerstand. Das jetzt im Internet zum Widerstand aufgerufen wird ist begrüßenswert. Doch vom Aufruf zum Widerstand bis zum aktiven Widerstand ist ein weiterer Schritt zu gehen.

Die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung setzt dabei aus nicht auf die Entscheidungen von Gerichten, Experten, Wahlen und parlamentarischer Demokratie. Wenn dies erfolgversprechend wäre, hätte es die Hartz-Gesetze nicht geben dürfen. Wir setzten auf den aktiven und organisierten Widerstand und den Druck von Protesten auf der Straße.

So sind die Erwartungen der Montagsdemonstranten an eine richtungsweise Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Hartz IV-Betroffenen nicht sehr hoch. Interessant ist aber in dieser Frage in jedem Fall, wie und mit welchen Argumenten das Bundesverfassungsgericht den mit den Hartz-Gesetzen staatlich verordneten Zwang, jede Arbeit zu jedem Lohn anzunehmen, die Sanktionierung des Existenzminimums von 100 % und damit den Entzug der Lebensgrundlage für verfassungskonform zu erklären. Wie es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, das verschiedene für die Allgemeinheit geltende Gesetze für Hartz IV-Betroffene nicht mehr gelten.

Wir Montagsdemonstranten setzen weiter auf den Widerstand auf der Straße und werden auch in diesem Jahr wieder eine Herbstdemonstration gegen die Regierung am 3. Oktober in Berlin durchführen. Start: 12.00 Uhr BCC (am Alexanderplatz gegenüber vom Einkaufszentrum Alexa).

www.bundesweite-montagsdemo.de

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