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Bundesdelegiertenkonferenz unterstützt die Initiative der Bochumer Montagsdemo für eine Massen-Petition gegen die Zwei-Klassen-Medizin

Aktionskreis Bochumer Montagsdemo
Ulrich Achenbach, Alte Wittener Str. 31, 44803 Bochum
Anregung für eine Massen-Petition gegen die Zwei-Klassen-Medizin

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

einige Jahre nach der „Gesundheitsreform“ sind die Auswirkungen deutlich zu spüren. Neben Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen, die wieder zur Diskussion stehen, wurde der Standard der medizinischen Versorgung durch die Einführung der sog. IGEL-Leistungen erheblich gesenkt. IGEL = individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Nachfolgend ein Muster der Petition:

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition gegen die „Zwei-Klassen-Medizin“ durch Nichtkostenübernahme vieler medizinischer Leistungen (IGEL-Leistungen) durch die gesetzliche Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit der Gesundheitsreform sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich eingeschränkt worden. Die Kosten für viele Medikamente und auch medizinische Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen, wenn es sich um sogenannte IGEL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) handelt.

Diese IGEL-Leistungen sind in einem Katalog aufgelistet mit einem angeblich positiven oder negativen Ergebnis. Zwar mag es in Einzelfällen zutreffen, dass bestimmte medizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Medikamente zweifelhaft sind, die meisten der IGEL-Leistungen sind jedoch medizinisch sinnvoll und auch für die entsprechenden Patienten sogar notwendig.

Beispiel:
Folgende Medikamente werden von den Krankenkassen nicht bezahlt, sind aber einzelfallbezogen absolut notwendig:

a) Tabletten gegen Laktoseunverträglichkeit
b) Spezielle Salben für Augen und Nase gegen chronischen Herpes, zur Nachbehandlung der Wundbereiche durch eine Venenoperation sowie spezielle Cremes in Zusammenhang mit Körperprothesen
c) Medikamente zur Linderung der Leiden bei Neurodermitis
Hinzu kommen notwenige ärztliche Leistungen wie z.B. Intensiv-Zahnreinigung bei implantierten Zähnen.

Unabhängig von den IGEL-Leistungen sind seit der Gesundheitsreform die Kosten für Brillen mit Ausnahme für Kinder aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gefallen.
Dieses Hilfsmittel gehört jedoch zu den Grundleistungen, denn Augenleiden sind auch durch Vorsorge nicht zu vermeiden. Weiterhin sind die Zuzahlungen bei Medikamenten oder beim Krankenhausaufenthalt zu nennen.

Für Menschen mit geringem Einkommen wie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Arbeitnehmer und Rentner mit geringen Entgelten sind die häufig notwendigen IGEL-Leistungen, aber auch Zuzahlungen, nicht zu finanzieren. Damit ist deren Gesundheit oder unter Umständen sogar ihr Leben bedroht. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik vom 23.05.1949, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2014 I 2438.

Wir fordern:
Abschaffung aller Zuzahlungen (Krankenhausaufenthalt, Medikamente u.a.).
Abschaffung der sog. IGEL-Leistungen und Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung
Einbeziehung aller Bürger der Bundesrepublik in die gesetzliche Krankenversicherung wie z.B. Freiberufler oder Selbständige

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