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Vorschlag Wahlordnung 13. Delegiertenkonferenz

Koordinierungsgruppe Bundesweite Montagsdemo 3.2.2015
Wahlordnung für die Wahl der Koordinierungsgruppe der bundesweiten Montagsdemonstration und der Kassenprüfer/innen
auf der 13. Delegiertenkonferenz in Kassel am 21. März 2015
(Vorschlag)

Die Koordinierungsgruppe soll in ihrer Zusammensetzung die gesamte Bandbreite der Zusammensetzung der Montagsdemonstrationen repräsentieren. Weitere Gesichtspunkte sind: Regionale Vertretung, Jugend, Frauen, Migranten. Sie soll ein arbeitsfähiges Gremium mit vertretbaren Kosten sein und deshalb nach Möglichkeit 12-15 Personen umfassen. Die Mitglieder der Koordinierungsgruppe und die Kassenprüfer sollen über entsprechende Kommunikationsmittel wie Telefon und Internet erreichbar sein.

Die Kassenprüfer/innen haben die Aufgabe, die Kasse der bundesweiten Koordinierungsgruppe regelmäßig zu revidieren und auf der Bundesdelegiertenkonferenz einen Revisionsbericht vorzulegen. Es sollen zwei Kassenprüfer gewählt werden.

1. Wer für die bundesweite Koordinierungsgruppe bzw. als Kassenprüfer/in kandidieren will, braucht dazu die schriftliche Zustimmung seiner örtlichen Montagsdemo bzw. eines örtlichen Bündnisses, das Teil der örtlichen Montagsdemo ist. Bei der Anmeldung muss eine Kontaktadresse mit Telefonnummer / E-Mail der örtlichen Montagsdemo/Bündnis benannt werden.
2. Vorschläge für die Wahl können bis zur Anmeldung am Tag der Bundesdelegiertenkonferenz gemacht werden.
3. Die KandidatInnen haben eine Minute Zeit, sich vorzustellen. Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
4. Die Wahl erfolgt gemeinsam in offener Abstimmung. Einzelabstimmungen sind möglich, wenn dies von Delegierten gefordert wird.
5. Eine Einzelabstimmung erfolgt ggf. nach der Vorstellung aller KandidatInnen und vor der gemeinsamen Wahl der Koordinierungsgruppe.
6. Gewählt sind die KandidatInnen mit einfacher Mehrheit.

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